Informationen des Kultusministeriums zum Coronavirus – Aktualisierung!

Schülerinnen und Schüler, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, dürfen nach einer aktuellen Verfügung des bayerischen Gesundheitsministeriums im Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Rückkehr aus dem Risikogebiet die Schule nicht besuchen.

Die Schule ist umgehend darüber in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall gilt die Nichtteilnahme am Unterricht als entschuldigt i.S.d. § 20 Abs. 1 BaySchO.

Risikogebiete:

  • Italien
  • Iran
  • In China: Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan)
  • In Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)
  • In Frankreich: Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne)