Hilfsmittel im Unterricht und in Prüfungen

Taschenrechner und Formelsammlung sind als Hilfsmittel in der Schulphysik zugelassen.

Der Taschenrechner darf bereits in der 7. Jahrgangsstufe im Fach Natur und Technik verwendet werden. Zum Ende des Schuljahres wird in allen 6. Klassen der Bedarf abgefragt und eine Sammelbestellung der benötigten Rechner angeboten. Wer den Taschenrechner selbst anschaffen möchte, muss beachten, welche Modelle zugelassen sind. Informationen hierzu finden sich unter http://www.isb.bayern.de/gymnasium/faecher/mathematik-informatik/mathematik/weitere-informationen/taschenrechner/

Die Formelsammlung darf ab einschließlich der 10. Jahrgangsstufe verwendet werden. Die von uns favorisierte Ausgabe enthält auch die im Fach Chemie benötigten Formeln und die offizielle „Merkhilfe Mathematik“. Selbstverständlich ist diese Ausgabe auch für die Abiturprüfung in Bayern zugelassen. Zu Beginn der 10. Jahrgangsstufe besteht die Möglichkeit, die Formelsammlung im Rahmen einer Sammelbestellung zu erwerben.

Die wichtigsten Hilfsmittel sind jedoch nach wie vor die Aufzeichnungen aus dem Unterricht, das Schulbuch sowie Stift und Papier. Sie bilden die Basis für das regelmäßige Üben, Lernen und Wiederholen.